Chlorothalonil ist den meisten kein Begriff. Und wenn doch, dann im Zusammenhang mit Mitteln gegen Pilzbefall. Die chemische Summenformel dieser Substanz, die als farbloser kristalliner Feststoff vorkommt, ist C8Cl4N2 und zu den Eigenschaften zählt, dass es sehr effizient zur Bekämpfung von Pilzen eingesetzt werden kann. Eigentlich muss man in der Vergangenheitsform schreiben, denn in einigen Staaten Europas wurde der Einsatz von Chlorothalonil 2020 verboten. So auch in der Schweiz und in der EU. Damit endete eine zweifelhafte Erfolgsstory, die 1966 begann. Der Einsatz des Stoffes auf Äckern und Wiesen im Sinne des Pflanzenschutzes sorgte zwar dafür, dass Pilze verdrängt wurden. Aber wem nützt der Stoff, wenn er einerseits Pilze, Sporen und teils auch Bakterien effizient verdrängt, sich bei „inhalativer Aufnahme“ aber als „überaus toxisch“ erweist? Das bedeutet, dass Dämpfe, die mit dem Stoff eingeatmet werden, für uns Menschen giftig sind – und wohl nicht nur für uns Menschen. Ab diesem Zeitpunkt ist Handeln angesagt. Nur leider ist Chlorothalonil eher schwer wasserlöslich und es ist deshalb nach wie vor in gut nachweisbaren Mengen vorhanden und wird deshalb weiterhin ins Grundwasser und somit auch in unser Trinkwasser gelangen.